Aufnahme in den Verein

 

Die Aufnahme in den Verein ist in der Satzung geregelt:

 

Absatz 2: Bildung des Vereins

Der Verein besteht aus gedienten oder noch dienenden Soldaten der Bundeswehr, ehemaligen Kriegsteilnehmern und nicht gedienten Mitgliedern. Mitglied kann jede natürliche Person ab dem 18. Lenbensjahr werden. Er hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

 

 

 

Absatz 5: Aufnahme zum Verein und die Beiträge

Über die Aufnahme in den Verein und die Aufnahmegebühr entscheidet die Vorstandschaft. Die Aufnahmegebühr richtet sich nach den jeweils gültigen Ausführungsbestimmungen des Vereines. Der allgemeine Mitgliedsbeitrag wird durch die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.

 

Mit der Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung anzuerkennen, den Anordnungen der Vorstandschaft Folge zu leisten, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und an den Veranstaltungen des Vereins so oft wie möglich teilzunehmen.

 

 

Bei Interesse zur Aufnahme in den Verein kontaktiere bitte unseren 1. Vorstand (Kontakt siehe in der Rubrik "Vorstand").

Er kann Dir auch noch eventuelle Fragen beantworten.